Band 30: Eintrag vom  16. Juni 1739 (Nr. 670 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

auff beständiges anstehen deren gemeindtsfreunden wirdt dem vorigem decreto inhaerirt keinem ohne unterscheidt der persohnen zu erlauben graßgewachß, noch winter und sommerfreuchten ahnzunehmen, der an die stadtrenthcammer schuldig ist.