requisitio baurbaner
die rubricirte aber und abermahlige requisition herrn von Cortenbach zur Lauffenburg, herrnpraelatenJansen zu Knechtsteden, so dan herrn canonicorum dahirr ist verleßen, und der einhelliger rathschluß, daß die halbwinnere, wan gleich ihren benachbahrten die schuldige servisgelderem bezahlen würden, alßdan, die abgepfändete wenige effecten ahn mobilien wiederhaben können.