die gemeindtsfreunde wiederhohlen ihren ahm 26 Januarii jungsthin gethanen antrag, daß nemblich die renthcammer restanten rechnung und simpels collectzettelen mit denen vorrathlichen gelderen eingeliebert, forth auff welchen im jahr 1727 die pignosa praetoria genohmen, selbige gerichtlich convenyrt und also zur zahlung assigirt werden mögten.