edictum keine freuchten außerlandts zu verkauffen
das durch den cantzleijbotten gestern uber brachtes churfurstliches in truck erlaßenes edict keine freuchten außer landts zu verkauffen die speicher ohn unterschiedt zu visitiren, und den vorrath zu specificiren, auch von denen geistlichen eine designation ihres vorrath ahn freuchten, und was monatlich nothig, zu gesinnen, ist verleßen und soll demselben gehorsambst nachgelebt werden