wegen abgang des roggens und deßen preiß vermeinen Magistratsherren, daß von der stadt 100 Malter roggen zu behueff der burgerschafft angekaufft und die nöthige gelder ad interim so lang auffgenohmen werden mögten, warzu die abgestandene HerrenRenthmeisterIngerman und Pell auß denen vorräthigen renthcammer gelderen de anno 1738 zu contribuiren hätten.