Band 30: Eintrag vom  15. November 1740 (Nr. 927)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

chijrurgi Frohn und Chorus

denen chijrurgis wegen ahn Leonarden Kopp seeligen gethane cure die gebuhrende zahlung zu verfügen ist der nachmahlige bescheidt, daß mit denenselben zu accordiren, und die elteren des thäters zur zahlung so viel thünlich executive anzuhalten seijen.

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