Band 38: Eintrag vom  30. Juni 1797 (Nr. 1181)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Quax halfen

Das von dem Quax halfen widerrechtlich angehängte Schloß auf

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das Fallthor an seinem Hof soll abgeschlagen, sowie das von demselben weggenommene Stang wieder an Ort und Stelle gelegt, und beim Scheffen gericht die Manntenenz bei dem langjährigen Besitzstand nachgesucht werden .