Die Klage der im Neuss Broich Wohnenden betreffend daß Herr Jordans durch Ausrottung dieses Broichs Ihnen den Schweidgang [Viehweide] benommen, wie auch einen Vergleich den Herr Jordans des angekauften Broichs halber machet
In dieser Versammlung wurde dem Stadt Rath 1. von der von mehreren Einwohnern des Neußer Bauerbahn gegen den Herrn F. Jordans eingelegten Klage, daß dieser durch Ausrottung eines Theiles des Neußer Broichs , was er käuflich an sich gebracht, Ihnen ihre Schweid-Gerechtsamme [Nutzungsrecht] benommen, Känntniße gegeben, worauf derselbe sich erklärte, daß, da der Genuß dieses Schweidgangs kein Ihnen eigentümliches Gerechtsamme, sondern eine bloße Vergünstigung seie, die die Stadt Neuß Ihnen bisher zugestanden, so könnte auf die angehobene Klage keine Rücksicht genommen werden.
Der Bürgermeister machte hierauf den Stadtrath mit der Schäzung bekannt, welche einige Eigenthümmer der Stadt Neuß auf sein Ersuchen am 14ten Februar lezthin über den von Herrn Jordans angekauften Theil des Broichs gemacht hatten, und sich auf eine Summe von 5239 francs 30 Centimes beläuft, worauf derselbe eine Deputation aus seiner Mitte ernannte, um den questionirten
[Nächste Seite] Theil des Broichs in Augenschein nehmen zu lassen, von dessen Erfolg sodann dieselbe dem Stadtrath Bericht abgestattet hat, und dem Herrn Jordans Känntniße gegeben wurde.Da nun Herr Jordans folgenden Vergleichs Vorschlag machte, nemlich nebst dem Ankaufs-Preis von 1706 fr. 55 C. der Stadt Neuß a) eine jährliche Rente von 4 Reichstalern 24 Stübern b) eine ähnliche Rente von 7 Reichstalern 9 Stübern also ein Capital von circa - - - - - - 900 Francs zu erlassen; die darauf rückständige Zinnsen betragen circa - - - 472 d) noch eine neue Schuld der Stadt von - - - - - 739 - 20 wofür er in der Liquidation anerkannt worden ist, dergestallt, daß er über die erste Ankaufs Summe von circa 2111 - 20 # zu geben sich anerbothe, mit dem Beding jedoch, daß ihm der ruhige und eigenthümliche Besiz dieses Grundstückes mit Einschluß des Dammerhöfgens, nebst noch beiliegenden Stück Gemeinde Broichs, welches er als Entschädigung des zum Dammerhöfgen verpfachtet gewesenen Dammes begehret, mit seinen Dependenzen, also von der Spize des Broiches am Quax Acker an, bis zum Büttger Weeg längst dem Geulenhof, und von dem Graben an, der das Eigenthum des Quax und des Broichhoffes scheidet, bis zu den Steinen des Nordkanals so daß die Einschließungs Graben vom Broich der Länge nach durchaus mit übergeben werden, für die in dem Verkaufs Akt, so er bei dem
# und 2000 stahlen zum pflanzen
[Nächste Seite] Verkauf der Gemeinde Güther an der Preefectur zu Aachenunterm 4. August 1813 acquirirt, und für die Summe von 2450 francs an sich gebracht hat, ihm zugesichert werde, so fände es der Stadtrath nach Einsicht eines desfallsigen von dem Herrn Kreis Director vom 4. Dieses erhaltenen Schreibens, worin derselbe von einem Vergleich Erwähnung machet, dem Interesse der Gemeinde Neuß angemessenes, den Vorschlag, und das Anerbiethen des Herrn Jordans an zu nehmen, als sich in einen weitschichtig- und kostspieligen Streithandel mit selben ein zu lassen, mit Vorbehalt jedoch die Genehmund Bestätigung desen von Seiten höherer Behörde ab zu warten.Worüber Gegenwärtiges abgefaßt worden, welches oberwähnte Herren nach geschehener Verlesung unterzeichnet haben. So geschehen Neuß Tag Monath und Jahr wie oben.
NB? Die von Herrn Jordans des Endes übergebene Bittschrift ist unter der N. 59 im Merz 1815 zu finden.
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