Die Klage der im Neuhs Broich wohnenden betreffend daß herrn Jordans durch Ausrottung dieses Broichs Ihnen den Schweidgang benommen, wie auf einen Vergleich den Herr Jordans das angekauften Broichs halber machet
In dieser Versammlung, wurde dem Stadt-Rath 1. von der von mehreren Einwohner der NeußerBauerbahn gegen den herrn Franz Jordans eingelegten Klage, daß dieser durch Ausrottung eines Theils des Neußer Broichs , was er Käuflich an sich gebracht Ihnen ihre Schweid-Gerechtsame benommen Känntniße gegeben, worauf derselbe sich erklärte, daß da der genuß dieses Schweidganges keine Ihnen eigenthumliches Gerechtsame sondern eine bloße Vergünstigung seie, die die Stadt Neuß Ihnen bisher zugestanden, so könnte auf die angehobene Klage keine Rücksicht genommen werden, Der Bürgermeister machte hierauf den Stadtrath mit der Schätzung bekannt, welche einige Eigenthümer der Stadt Neuß auf sein Ersuchen am 14.Februar letzhin über den von Herrn Jordans angekauften Theil des Broichs gemacht hatten und sich auf eine summe von 5239 francs 30 Centimes beläuft, worauf derselbe eine Deputation aus seiner Mitte ernannte, um den questionirten Theil des in Augenschein nehmen zulaßen den Berichts, von deßen Erfolg so dann
[Nächste Seite] dieselbe dem Stadtrath Bericht abgestattet hat und dem Herr Jordanns Kenntniße gegeben wurden. Da nun Herr Jordanns folgenden Vergleichs Vorschlag machte, nämlich nebst dem Ankaufs-Preis von 1706 francs 55 Centimes der Stadt Neuß (a eine Jährliche Rente von 4 Pfennige 24 Stüber (b eine ähnliche Rent von 7 Pfennige 9 Stüber also ein Capital von circa 900 francs zu erlassen; Die darauf rückständigen Zinsen betragen circa 472 (d noch eine neue Schuld der Stadt von 739,20 wofür er in der Liquidation anerkannt worden ist, dergestalt daß er über die erste Ankaufs Summe von circa 2111,20 und 2000 Stahlen zum Pflanzen zu geben sich anerbothe, mit dem Beding jedoch, daß ihm der ruhige und eigenthümliche Besitz dieses Grundstückes mit Einschluß des Dammerhöfgen nebst noch beiliegenden Stücke Gemeinde-Broichs, welches er als Entschädigung des zum Dammerhöfgen verpfachtet gewesenen Dammes begehret, mit seinem Depend nuzent also von der Spitze des Broiches am Quax Acker an, bis zum Büttgener Meng längst dem Geulenhof, und von dem Graben an, den das Eigenthum Quax und des Bereichhofes scheint, bis zu den Steinen des Nordkanals, so daß die Einschließung des Graben vom Broich der Länge nach durchaus mit übergeben werden, für die in dem Verkaufs Akt , so er bei dem Verkauf der Gemeinde Güter an der Prefectur zu Aachen unterm 4. August 1813 aquirirt und für die Summe [Nächste Seite] von 2450 francs an sich gebracht hat, ihm zugesichert werde, so fande es der Stadtrath nach Einsicht eines desfallsigen von dem Herrn Kreis Director von 4. dieses erhaltenen Schreibens, worinn derselbe von einem Vergleich Erwähnung machet, dem Interesse der Gemeinde Neuss angemessener, den Vorschlag und das Anerbiethen des Herrn Jordans anzunehmen, als sich in einem weitschichtig- und kostspieligen Streithandel mit selben einzulassen mit Vorbehalt jedoch die Genehm- und Bestätigung deßen von Seiten höherer Behörde abzuwarten. Worüber gegenwärtiges abgefaßt worden, welches oberwähnte Herrn nach geschehener Vorlesung unterzeichnet haben.So geschehen Neusß, Tag, Monat und Jahr wie oben.