[Nächste Seite] Den Stadtschbr
Brewer betr.
Dem Stadtschreiber.Brewer werden
die gefoderte 15 Rth. wegen in
Nachsehung der Landtags Proto-
kollen, Privilegien bücher, fort
sonstiger Briefschaften, und deren
Eintragung in den Register
gehabten außerordentlichen Be-
mühungen zuerkannt .