In Verfolg ihres Beschlusses vom 3. des Monats bewilligte die Stadtverordneten-Versammlung für den künftigen Bürgermeister zu dessen persönlichem Gehalt von 1000 Thlr. eine Summe von 600 Thlr. an Kanzleikosten für die außer dem Stadtsecretair noch nöthige Schreibhülfe und für Büreau-Materialien und Heitzung vorbehaltlich näherer Berechnung, unter dem Bemerken, daß der seither unter dem extraordinairen Ausgaben im Etat besonders zur Disposition des Bürgermeisters bereit gestellte Betrag von 80 Thlr. in der Zukunft wegfalle.
Nachdem in der Sitzung vom 27. Juli courant anerkannt worden, daß die Besoldung des Stadtsecretairs Krings ad 500 Thlr. mit Rücksicht auf dessen Zuverläßigkeit und Tüchtigkeit unzulänglich erscheine, beschloß die Versammlung einstimmig, die Besoldung des questionirt Krings im Hinblick auf seine Qualifikation und Pflichttreue vom 1. Januar kommenden Jahres an auf 600 Thlr. festzustellen, und seine Anstellung als eine definition wie jene der städtischen Rendanten zu betrachten, worauf daher für denselben der Berufsvertrag auszustellen sei. Actum ut supra