Contribution der geistlichen Korporationen
[Anfang Eintrag auf vorh. Seite] dem zufolge die hiesige geistliche Korporationen, und zwar die Regulierherren wegen 900 Livres, und die Klarissen wegen 600 Livres zur Zahlung dieses Contribution anteils executive angehalten, und des Endes allenfalls aus den eigenen oder in deren Abgang aus den Pachtfrüchten so viel, als gedachte Summe betragen dem Meistbietenden verkauft und die eingehende Gelder an den GeneraleinnehmerDumoulin eingeschickt werden sollen .