uhrmächer
nach verleßenem attest des zweijten dahirr gewesenen und beruffenen uhrmächeren nahmens Matthiaß Schloßmacher, wie solche befunden, undt zu verbeßeren, ist magistratsherren meinung und schluß noch einige tag abzuwarthen, ob der uhrmächer Herman Weber sich wieder einstellen, und den schaden ersetzen könne.