Das Bilettiren betr.
wurde der unterm 17ten dieses erlaßene Beschluß, daß in jeder Nachbarschaft Aufsichter über die ledige Quartiere angestelt, und von denselben die darüber abgefaste Listen beim Bilettirungsprotokoll abgegeben werden sollen, bestätigt, wie aber übrigens das Beisitzen mehrerer Burger bei der Bilettirung durch obigen Beschluß nicht bezielet worden, und zu Unordnungen und Strittigkeiten Anlaß geben muß, auch darüber bereits mehrere Klagen eingegangen sind, so wurde ferner beschloßen, daß künftighin bei der Bilettirung keiner, außer einem Rathsglied und Gemeinheitsfreunde besitzen, so dan die Einquartirungs listen von den in den Nachbarschaften angestelten Aufsichteren zweimal in jeder Woch Mitwochs nämlich und Samstags Nachmittags 4 Uhr eingebragt werden sollen .