Band 38: Eintrag vom  19. Februar 1796 (Nr. 843)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Sonntagsschule

Da dem H. Stadtkapellan eine schriftliche Requisition zugestelt worden, vermög welcher derselb eingeladen worden, anheut auf der Stadt Rentkammer um 3 Uhr zu erscheinen, und als Mitcollator dem Wahlgeschäft eines Lehrers der Sonntagsschule mit seiner Stimme beizuwohnen, so ist derselb nicht erschienen, sondern ließe durch den H. Senioren Holter übergeben schriftliche Erklärung, gestalten er bei dem Archidiaconal Gericht ein Mandatum Manutenentiæ nachgesucht, solches erhalten, und dem H. VicarioFrings am 17ten dieses hätte insinuiren laßen .

Da indeßen die Schule, leider ! gar zu lang unversehen, und hiedurch die Jugend zur größten Ärgernüß ohne Leitung, ohne Lehrer geblieben, selbe auch ohnehin mit den Pflichten

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H. Vicarius Frings

eines zeitlichen Stadtkapellan incompatibel ist, indem derselb erstens stündlich und augenblicklich zu dem Pfarrdiensten bereit seyn muß, und also die, die auf morgens 9 bis halber 12, und Nachmittags auf 1 bis 4 Uhr in der Fundation bestimmten Schul stunden, ohne seinen Pfarrdiensten Eintrag zu thunn, zum Unterricht der Jugend nicht verwenden kan, andertens auch selbst aus dieser Ursache auf eine vor einigen Jahren von dem vorigen Pastor seelig wider dem itzigen Stadtkapellan in Rucksicht dieser Schule geführte Klage dem Kapellan die Abgebung dieser Schule bereits aufgegeben, diese demselben indeßen nur auf Anhalten und zur Entschädigung deren wegen der Kapellanni gehabten Processkösten noch zwei Jahr lang belaßen worden, so ward mit der Wahl fortgeschritten, und der H. VicariusFrings als Lehrer der Sonntagsschule von den beiden Senioren Magistratus Holter und Dumont ernent, und diesemnach zugleich beschloßen, den Kapellan zu Einführung deßelben auf Morgen einzuladen .