wird beschloßen, den Vicarien der Pfarrkirche 600 francs als die 2te Hälfte des Gehalts vom Jahr 1814 auszahlen zu laßen, und ihnen für's laufende Jahr die Summe von 1200 Francs zuzuerkennen.
braucht nicht abgeschrieben zu werden
Nach Einsicht der von den Herren Kirchmeistern und Pastor der Pfarrkirche Neuß übergebenen Bittschrift, worin dieselben den Antrag machten daß, da den Vikarien der besagten Pfarrkirche die erste Hälfte ihres Gehalts für das verfloßene Jahr mit 600 Franken ausbezahlt worden wäre, denselben auch die andere Hälfte des besagten Jahrs mit 600 Franken ausbezahlt werden möchte.
Nach geschehener Berathschlagung In Erwägung, daß es billig, daß die Herren Vikarien der Pfarrkirche Neuß für ihre vielfältige Mühe und Arbeit belohnet werden;
In Erwägung daß das denselben zuerkannte Gehalt von 1200 Franken ihre einzige Hülfsquelle ist, ohne welches sie bei ihren mühesammen Berufs Geschäften darben müßten;
[Nächste Seite]Aus diesem Grunde hat der Stadtrath beschlossen, dem Gesuche der Bittschriftsteller zu willfahren, die Auszahlung von 600 Franken den Vikarien für die 2. Hälfte des verfloßenen Jahres zu bewilligen, und Ihnen für's laufende Jahr die Summe von 1200 Franken zuzuerkennen.
Worüber Gegenwärtiges abgefaßt worden, welches nach geschehener Vorlesung die obbemelten Herren auf dem Original unterzeichnet haben.
So geschehen zu Neuß Tag Monath und Jahr wie oben.
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