Band 50: Eintrag vom  8. Mai 1856 (Nr. 554)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Eine Mittheilung der Armen-Verwaltung vom 26. April c. wird vorgelegt, wornach der Herr PastorPanzer, welcher seiner Zeit der genannten Verwaltung 3 000 Thlr zur Verwendung für verwahrloste Mädchen übergeben hat, jedoch seine 3 000 Thlr zurückverlangt und statt derselben das von ihm angekaufte Kronenberg'sche Haus als Waisenhauslokal anbietet, welches Haus sich indessen für den angegebenen Zweck nicht eignen soll. Die ArmenVerwaltung, welche sich nach Lage der gepflogenen Verhandlungen moralisch im rechtlichen Besitz der 3 000 Thlr glaubt, hat mit Rücksicht auf den Umstand, daß Herr Pastor Panzer für die Waisen und verwahrlosten Kinder Vieles gethan, zur Ausgleichung der beiderseitigen Differenzen beschlossen, das Kronenberg'sche Haus statt der besagten 3 000 Thlr unter dem Vorbehalte zu acceptiren, daß die Zahl der aufzunehmenden Verwahrlosten (: der Hr Pastor Panzer sollte über die Aufnahme dreier verwahrlosten Mädchen bestimmen :) sich nach dem jedesmaligen Netto-Ertrage des Hauses zu richten habe, und der Armen-Verwaltung die Befugniß zustehe, letztens beliebig zu benutzen und zu verwenden. Die gedachte Verwaltung hat ferner beschlossen, indem sie den Werth des Kronenberg'schen Hauses auf kaum mehr als 2 000 Thlr anschlägt, und der Besitz von Corporationen unvortheilhaft erscheint, dem Herrn Pastor Panzer anheim zu stellen, ihr, falls er dieses Haus anderweitig verwenden könne, statt dasselben baar 2 000 Thlr von jenen 3 000 Thlr zu belassen, deren Rest von 1 000 Thlr sie dann bereit sei, demselben zurückzugeben, ihr im ersteren Falle aber statt der Herausgabe des baaren Geldes es zu überlassen, die Gläubiger des Kaufpreises mehrgedachten Hauses bis zum Belaufe der 3 000 Thlr selbst zu befriedigen, wo sie dann zu bemerken suchen wolle, daß ein namhafter Theil des Kaufpreises gegen billige Zinsen stehen bleibe, indem die übergebenen 3 000 Thlr theils zu Anschaffungen für die WaisenAnstalt vorschußweise verwendet, theils rentbar angelegt werden.

Bei der Lage der Sache und in Anbetracht, daß Herr Pastor Panzer sich schon bereit erklärt haben soll, eventuell noch mehr für die Erziehung der Waisen, und verwahrlosten Kinder thun zu wollen, spricht Gemeinderath sich dahin aus, daß die Armen-Verwaltung mit dem H. Pastor Panzer eine derartige Verständigung herbeiführen möge,

[Nächste Seite] wornach das Kronenberg'sche Haus durch notariellen Act acceptirt, und der Kaufpreis durch die Armen-Verwaltung aus jenen 3 000 Thlr abgetragen werde, mit der Maßgabe, daß das Haus [Hinweiszeichen auf Marginale] bestmöglich verwendet werden soll.

actum ut supra

[Auslassungszeichen] mit Bezug auf das Schreiben des vom 18. April c. Diesen Zusatz genehmigt [gez.] Graeff [gez.] Dr. Hellersberg [gez.] H. A. Hesemann [gez.] B. H. Derath [gez.] Werhahn [gez.] W. H. Therkatz [gez.] Carl Eichhoff [gez.] C. Thywihsen [gez.] H. J. Esser