44 Einträge
Berathschlagung ob, und aus welchen Gründen Herr Loerick der Communal Empfängers Stelle zu entlassen
2 von der Stadt Neuß zu stellende Pferde sollen auf Kosten der Gemeinde durch Entrepreneurs geliefert werden
Die von dem Verkauf der städtischen Güter eingegangenen und noch ein zu gehenden Gelder sollen zur Tilgung der alten Schulden verwendet werden.
56 Francs 10 Centimes betreffend welche unter die Hagel Beschädigte vertheilt werden sollen
Die Anlegung eines Magazins von einigen Tausend Rationen Fourage betreffend, weil das eingefallene Eis den Übergang der Cavallerie über den Rhein hindern dürfte
einen Zusaz betreffend, der dem Lutherischen Prediger für sich und seine Kirche bewilligt ward
Beschluß über die bei einem hohen General Gouvernement rücksichtlich des Gehalts der Professoren des Collegiums von Neuss, vom Herrn Director Grasshof übergebene Vorstellung
Die Klage der im Neuss Broich Wohnenden betreffend daß Herr Jordans durch Ausrottung dieses Broichs Ihnen den Schweidgang [Viehweide] benommen, wie auch einen Vergleich den Herr Jordans des angekauften Broichs halber machet
Beschluß, zufolge welchem es einstweiln bei dem bestimmten Gehalt des Polizei Commissairs Peter sein Verbleiben haben soll.
Auf den Fall die Stadt die von Herrn Sohmann angekaufte Walkmühle die zu ziehen, von einem hohen Gouvernement die Erlaub niße erhalten würde, so sollen die von Herrn Sohmann in selben gemachte Reparaturen demselben nach vorher geschehenen Abschäzung vergütet werden.
die unter der französichen Regierung zwischen der Verwaltung, und Peter Kallen Müller in Neuß der Niederpforter Mühle wegen getroffene Uebereinkunft wird von dem Munizipalrath bestätigt
Die unter der französischen Regierung zwischen der Verwaltung und Peter Kallen Müller in Neuß der Niederpforten Mühle wegen getroffene Uebereinkunft wird von dem Munizipalrath bestätigt.
wird beschloßen, den Vicarien der Pfarrkirche 600 francs als die 2te Hälfte des Gehalts vom Jahr 1814 auszahlen zu laßen, und ihnen für's laufende Jahr die Summe von 1200 Francs zuzuerkennen.
wird beschloßen, daß den aus französischen Diensten Rückgekehrten welche in [Clage?] zum Militär Dienst von neuem wieder bestimmt werden, und keine Unterstüzung von ihrer Familie haben, zur Anschaffung einiges Nothwendigkeiten jedem eine Zulage von 20 francs gemacht werden soll.
Die Eides Leistung der in der Gemeinde Neuß gebohrnen Franzosen betreffend keine Communication irgend einer Art mit Frankreich zu unterhalten J J J.
dem Polizei Commissair Herrn Peters wird für's Jahr 1814 eine Gratification von 200 francs zuerkannt.
wurde beschloßen, daß zur Anschaffung des Frucht und Fourage Quantums, welches die Stadt in die königliche Magazine zu liefern hat, eine Summe von 12000 francs aus den von den verkauften städtischen Gütern eingegangenen Geldern einstweilen genommen, und aus den Gelden, die von den sechs Millionen eingehen werden, wieder ersezt werden sollen
Wurde dahin gestimmt, das daß Antheil, welches die Gemeinde Neuß, von der durch eine Verfügung des Herrn General Gouverneurs ausgeschriebenen Pferde Lieferung zu stellen hat, durch das Gouvernement stellen zu lassen
Wurde beschloßen die kleine Mühle am Oberthor als Oel-Mühle zu verpfachten, und den Anpfächter zugleich zu verbinden, in selbe eine FellMühle auf seine Kosten an zu legen.
Wird beschloßen, daß die Universität von Bonn mit ihrer Forderung, welche diese seit 28 Jahren an der Stadt gut hat, abgewiesen werde.
Anton Husgen Rothgärber in Neuß trägt drauf an, einen Garten in Erbpfacht zu erhalten
Dem Anton Husgen wird ein Garten in Erbpfacht gegeben weil er eine Rothgärberei in selbem anlegen will.
Der Stadt-Rath fande billig, daß dem Maurermeister Schnee sein nachträgliches Guthaben von 340 francs an dem hiesigen Arrest hause vergütet wurde
Wurde beschloßen daß der Park Dienst durch Entreprise fort hin betrieben und der dafür zu entrichtende Preiß nach dem Fuße der direkten Steuren aufgebracht werden soll.
Wurde beschloßen die Hupperz Lach öffentlich zu versteigern und in Erbpacht zu geben
Waren gegenwärtig die Herren Momm Bürgermeister als Presidenten Josten Beigeordneter, Von Weed, Huppertz Schwan, Loosen, Broix, Pollender, Peter Bircken, Nepes, Zimmermann, Rottels Brockers, Gabriel, Reinartz, Sels und Andreas Bircken Stadt-Räthe um unter dem Vorsitze des Herrn Cantons Commissair Reuter und in beyseyn des Herrn Oberförster Kessel, über die von von der Forst-Behörde vorgeschlagene Bepflanzung des Neußer Broichs und der Morgen sternsheyde zu beratschlagen Derselbe hat daher mit dem Herrn Oberförster die Vereinbahrung getroffen daß besagte Broich mit Weiden bepflanzt, und gedachte Heyde mit Kiefern besaet werden solle.
So geschehen Neuß wie oben
Die Demobilmachung der Truppen und demobilwerdende Pferde betreffend welche S. M. der König dem Lande zu schenken geruhet.
Das von Herrn Jordans angekaufte Dammer höfgen wird beschloßen zu reclamiren
wird beschlossen, daß der Adjunct Herr Josten beim Herrn General Gouvernements Commissairs die Erlaubniße nachsuchen solle den Herrn Jordans wegen dem von der Stadt Neuss angekauften Theil des Neußer Broichs vor Gericht zu belangen