Band 40: Eintrag vom  12. Dezember 1815 (Nr. 34)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Wurde beschloßen die am 10. Februar 1808 liquidirte Schulden

Heute den 12. December 1815 haben wir unterzeichneter Burgermeister der Stadt Neuss als Preesident des Stadt-Raths, auf mündliche mit dem Herrn Kreis Director Bene getroffene Verabredung den Stadt Rath der Gemeinde Neuss verabladen lassen, um das von Herrn Kreis Director Bene unterm 4. dieses betref den zu zahlenden rückständigen liquidirten städtischen Schulden erhaltene Schreiben denselben bekannt zu machen, und darüber ihre Meinung und Ihr Gutachten zu vernehmen. Erschienen hierauf außer den beiden Herrn Adjuncten Reuter und Josten die Herren A. Bircken, Brockers, Broix Zimmermann, Lelièvre, Gabriel, Loosen Reinarz, Nepes, Bircken, Holter, Schwan Von Wede, Pollender, Sels

und Ihnen wurde obgemeltes Schreiben folgenden Innhalts vorgelesen; die Ablegung von gehörig liquidirten und gesezlich anerkannten Gemeinde Schulden hängt eigentlich von der zu erwartenden Authorisation und den näheren Beschränkungen der Regierungs Gewalt ab; es kommt dabei augenblicklich auch in Frage, in wie fern, und unter welchen Beschränkungen die von verkauften Gemeinde Gütern in die Kreis Kassa zurück bezahlt werden sollen, da aber inzwischen diese nähere

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Bestimmungen sich wider Vermuthen und wahrscheinlich wegen den seither eingetretenen Verhältnißen zu verzögern scheinen, so hat der Herr General Gouvernements Commissairs auf meinen Bericht vom 18. August mittelst Rescript vom 30. Vorigen Monats doch genehmigt, daß aus den in die Communal Kaßa daselbst eingegangenen und befindlichen Geldern, die gehörig liquidirten und Verfaßungsmäßig anerkannten Schulden der Stadt, nach einer Verhältnißmäßiger Verpflegung der vorhandenen Fonds, jedoch mit der ausdrücklichen Bedingniße abschläglich abgeführt werden, da so nemlich diese Zahlung von den betreffenden Theilen blos auf das guthabende Kapital und nicht für die Zinnsen angenommen, und quittirt werden müssen, indem über die Zinnsen höhern Orts noch näher verfügt werden müssen.

Nachdem hierauf den versammelten Herren Räthen das erwähnte Schreiben vorgelesen worden, und der Herr Bürgermeister über die gehörig liquidierten und verfassungsmäßig anerkannten Schulden der Stadt Ihre Meinung abzugeben wünschte, so ware einstimmig ihre Meinung, daß die unterm

[Nächste Seite] 10. Februar 1808 liquidirte und anerkannte Schulden als Kapital Schulden betrachtet, und gleich bezahlt werden sollten. Worüber Gegenwärtiges abgefaßt, und unterzeichnet worden.

So geschehen zu Neuß Tag Monath und Jahr wie oben.