Wurde beschloßen die Hupperz Lach öffentlich zu versteiger und und in Erbpacht zu geben.
[Nächste Seite]Dem auf mündliche Verabredung des Herrn Kreis Directors zusammen berufenen Stadtrath machte der Herr Bürgermeister die Vorstellung, daß die sogenannte Hupperz Lach im Neußer Felde wegen ihrer morastigen Lage won niemand seye benutzt worden, und daher auch der Gemeinde selbst kein Interesse eingebracht habe, daß dieselbe aber seit der Anlage des Nordkanals dergestalt, ausgetrocknet seye, daß sich ohne allen Zweifel Liebhaber fänden, dieselbe dermale urbar zu machen, in so fern sie in Erpfacht gegeben würde, welches um desto nothwendiger seye zu bewirken, indem die Innhaber anschließender Ländereien, von diesen städtischen Eigenthum abzubauen anfingen, und daher offenbarer Schaden für die Stadt entstände.
Worauf dann der versammelte Stadt-Rath in Hinsicht der auf Wahrheit gegründeten Vorstellung und des daraus fürs städtische Aerarium entstehenden Nuzens, und in Erwägung daß die Urbarmachung nicht ohne kostspielige Anlage gemacht werden kann, beschossen hat, die besagte Hupperz Lach mit Vorbehalt und Genehmigung höherer Behörde öffentlich versteigern zu lassen und dem Lezt und mehrst Bietenden in Erbpfacht zu überlassen.
Worüber Gegenwärtiges abgefaßt und auf dem Original unterzeichnet worden.
So geschehen Neuß, Tag, Monath und Jahr wie oben.
[Nächste Seite]