Wurde beschloßen die Hupperz Lach öffentlich zu versteigern und in Erbpacht zu geben
Dem auf mündliche Verabredung des Herrn Kreis Director zu sammen berufenen Stadtrath machte der Herr Bürgermeister die Vorstellung, daß die so genannte Hupperz Lach im Neußer Felde wegen ihrer morastigen Lage von Niemand seie benuzt worden, und daher auch der Gemeinde selbst kein Interesse eingebracht habe; daß dieselbe aber seit der Anlage des Stadt Kanals dergestallt ausgetrocknet seie, daß sich ohne allen Zweifel Liebhaber fänden, die selbe dermale uhrbar zu machen, in so fern sie in Erbpfacht gegeben würde, welches um desto nothwendiger seie zu bewirken, indem die Innhaber an anschießender Ländereien von diesem städtischen Eigenthum abzubauen anfinngen, und daher offenbahrer Schaden für die Stadt entstände;
Worauf dann der versammelte Stadt Rath in Einsicht der auf
[Nächste Seite] Wahrheit gegründeten Vorstellung und des daraus fürs städtische [??]rarium entstehenden Nuzens; und in Erwägung daß die UrbarMachung nicht ohne kostspielige Anlage gemacht werden kann, beschloßen hat, die Besagte Hupperz Lach mit Vorbehalt der Genehmigung höherer Behörden öffentlich versteigern zu lassen, und dem Lezt und mehrst Biethenden in Erbpfacht zu überlassen.Worüber Gegenwärtiges abgefaßt und unterzeichnet worden. So geschehen J.
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