Den Verkauf der Rathhaus Scheune betreffend.
Ferner wurden am nämlichen Tage und in nemlichen Sitzung beschlossen, daß die am Ende des [Fehlerhaft markierte Entität]hauses Gartens stehende Scheune, dem mehrst- und letztbiethende verkauft und abgerißen werden solle, indem selbe dem neu anzulegenden englischen Garten das Ansehen benehmen würde, und daß die davon eingehende Kaufschillinge in die städtische Kasse einfliesen sollen.