Einen Zusatz betreffend der dem Lutherischen Prediger für sich und seine Kirche bewilligst ward.
Nachdem der Munizipal Rath in Gemäßheit von dem Herrn Kreis Director Bene unteren 7. des laufenden Monaths Februar ertheilten Erlaubniße sich heute außerordentlich versammelt hatte, stellte der Bürgermeister als President demselben vor, daß der hiesigen Lutherischen Prediger dem hohen General Gouvernement eine Vorstellung eingereicht, worin er den durch die neuesten Zeitverhältniße herbeigeführten Verfall seiner Gemeinde schildert. und hievon die Ursachen entwickelt, aus welchen es derselben nicht länger möglich sey, aus
[Nächste Seite] eigenen Kräften die Kosten des Gottes Dienstes, und namentlich auch das fixirte Gehalt des Predigers zu bestreiten;Er habe ferner bemerkt, das bereits im Jahr 1812 der Munizipalrath eine nicht unbedeutende Summe zur Bestreitung der Kircherlichen Bestreitung der kirchlichen Bedürfnißen seiner Gemeinde bewilligt, diese Summe aber im Büdjet gestrichen, und auf beßere Zeiten vertröstet worden sey, und dießer bäthe, diese hülfsgelder nunmehr bei stäts vermehrten Bedürfnißen zu bewilligen.
der Munizipalrath stimmte hierauf einhellig dahin, daß dem Lutherischen Herrn Prediger die ihm im Jahr 1813 ausgeworfene 100 Francs für die Reparation der Kirche , 200 francs Hausmiethe für die Jahren 1814 et 1815 bewilligt werden sollten.
Worüber Gegenwärtiges abgefaßt, welches die Erschienene nach gegebener Vorlesung auf dem nach Crefeld an den Herrn KreisDirector abgeschickten Original unterzeichnet haben.
So geschehen Neuß, Tag, Monath und Jahr wie oben . Ferner.
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