Band 41: Eintrag vom  14. Oktober 1818 (Nr. 82 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Der heute zur Entwerfung des Gemeinde-Etats für das Jahr 1819 versammelte Stadtrath fand sich zu folgenden Bemerkungen veranlaßt Einnahme. Titel. I vermehrt sich um 3 Thaler 3 gutegroschen 7 Pfennige, weil der nisher als Zeitpacht angesehene Lohhof vom Quiri Hütten durch die Königliche hohe Regierung als Erbpacht anerkannt worden ist. So wird übrigens versichert daß unter diesem Titel sich durchaus keine Zeitpächte befinden.

Titel. II. No1. ist von 371 Thaler 11 gutegroschen 1 Pfennig auf 451 Thaler 13 Gutegroschen 1 Pfennig gestiegen weil im Laufen des gegenwärtigen Jahres mehrere Gemeinde Plätze verpachtet wurden welche sonst öde gelegen hatten. No.5 Hierin beträgt der Pacht der Oelmühle 400 Thaler 7 gutegroschen 6 Pfennige der übrige Betrag ist für die beiden Mahlmühlen am Oberthore und Niederthore welche in diesem pachtlos werden, mutmaaßlich, und zwar darum geringer angenommen weil erstere Mühle durch die verfügte in

[Nächste Seite] Standsetzung derselben einige Monate still stehen muß. No. 6. Ist herunter gegangen weil der nunmehr von Wilhelm Loosen verkauften Schoppen so wie auch das bis jetzt von Fried. Hermkes bewohnte Haus nicht mehr darinn begriffen sind, welches letztere Haus bei mehreren öffentlichen Ausstellungen keinen Pächter hat finden können. Über die künftige Benutzungsart dieses Hauses wird der Bürgermeister dieser Tage seine Vorschläge einreichen. No. 7. Aus derselben Ursache sich Titel I vergrößert, aus derselben hat dieser Posten vergringert. No. 12. Diese Vermehrung des Einkommens ist eine Folge der neuen Verpachtung, worüber die Königliche hohe Regierung Abschrift in Händen hat.

Titel III 1&2. Sind muthmaßlich angegeben. Die VerkaufsProtokolle werden erweisen wie groß die wirkliche Einnahme ist.

Titel IV Erhöht sich bis zur Summe von 52 Thaler 14 gutegroschen 5 pfennige durch das Hinzukommen der Zinsen, welche Johann Wilhelm Loosen für den von ihm zu 800 Thaler angekauften Gemeinde Platz bezahlt.

Bekanntlich ist in dem Verkaufs-Protokolle welches der Königlichen Hochlöblichen Regierung ebenfalls abschriftlich eingereicht ist, die Bedingung aufgenommen daß der Ansteigerer den Kaufpreis

[Nächste Seite] nicht gleich zu bezalen brauche, sondern das Capital gegen Zinsen stehen lassen könne welches letztere der Ankäufer vorgezogen hat.

Übrigens wird darauf gesehen werden daß die gebauten Häuser in die Brand Assekuranz eingetragen werden. Titel VI. 3. ist geringer weil Henrich Thywissen seinen Rückstand berichtigt hat.

Ausgabe. Titel. I. II. Sind den Sätzen des vorigen Jahres gleich geblieben weshalb der Stadtrath nichts dabei zu erinnern findet.

Titel III Bloß bei den drei Städtichen Mühlen und dem Ziegelofen ist die Entrichtung der Grundsteuer den Pächtern aufgetragen. Diese bezalen auch selbst ihre Grundsteuer, die auch in dem hier aufgeführten Quantum nicht einbegriffen ist.

Titel IV. Durch eine Verfügung vom 1. May courant hat die Königliche Hochlöbliche Regierung zu genehmigen geruhet, daß die rückständigen Schulden vom 1814 bis 1817 ausbezalt werden dürften.

Der Stadrath hat die Zuversicht daß Hochdieselbe nun auch die Berichtigung der laufenden Zinsen verfügen werde.

Was die Erbpacht von Henrich Momm betrifft so ist dieselbe nur muthmaaßlich angesetzt.

Die Ausbezahlung muß sich selbst redend nach dem Marktpreise vom 30. November richten, und wird die Ausgabe mit der

[Nächste Seite] Bescheinigung und den Frucht-Preise Protokollen belegt werden.

Titel V. 2. Die Unterhaltungs-Kosten des Rathhauses und Gartens hinter demselben sind von 200 Thaler auf 100 Thaler herabgesetzt, dagegen ist No. 3. und 4, der Vorschlag gemacht, das Rathhaus von der Vorderseite anstreichen zu lassen, und dann drei Dutzend neue Stühle anzuschaffen. Das einen wie das andere ist von der äussersten Nothwendigkeit. Das Rathhaus würde ohne diese Reparatur in Verfall gerathen, und dann für die Dauer der Zeit mehr kosten verursachen als wenn dasselbe gehörig unterhlten würde.

Die Stühle fehlen so sehr, daß der Stadtrath derselben bei seinen Sitzungen entbehren müste, wenn sie nicht anderher beschafft werden.

Bei einem so dringenden Bedürfnisse verspricht sich der Stadtrath daß die Königliche Hochlöbliche Regierung den Vorschlag genehmigen werde. 1 & Sind die Unterhaltungskosten der Wachtstuben auf 30 Thaler herabgesetzt worden. Titel VI. schlägt der Stadtrath für Beitrag der Stadt an die Wohlthätigkeit-Commission 1000 Berlinische Thaler vor. Es wird letzterer unmöglich seyn die Bedürfnisse der Armen zu

[Nächste Seite] befriedigen, wenn ihr nicht dieser Zuschuß gereicht wird. Der Stadtrath hofft daher der Genehmigung dieses Postens entgegen sehen zu dürfen.

3. & 4. Werrden für die Hebammen abermals 30 Thaler in Vorschlag gebracht. Diese Besoldung muß als eine billige Entschädigung für die unentgeldliche Bedienung der Armen betrachtet werden.

Titel VII Durch die Verfügung vom 14. September courant hat die Königliche Hochlöbliche Regierung bewilligt, daß den Professoren und Schullehreren die im vorigen Jahre vorgeschlagenen Zulagen ausbezalt werden dürften. Der Stadtrath daß diese Zulagen jetzt als feste Gehälter angenomenen wurden. Besonders ist dies für die PrimairSchullehrer notwendig, die jetzt ohne einen solche alljährige Besoldung darben möchten. Sollten sie aber bei Errichtung der neuen Schule einen Zuwachs an Schulgeld erhalten so könnte man mit diesen eine Änderung machen.

Mit derselben Verfügung ist Titel III die Ausbezalung der Zulage an die VikarienHoffmann und Küpper genehmigt werden. Statt des verstorbenen Vicar Lithauer thut bis zur definitiven Besetzung jetzt ein anderer die Dienste. Auf die Bezalung dieses Stellvertreters, pro 1818 hat der Bürgermeister bereits, und für 1819 wird hierdurch angetragen.

Übrigens hegt der Stadtrath wie dem frühere Titel, den Wunsch daß die Königliche Hochlöbliche Regierung die

[Nächste Seite] vorgeschlagene Besoldung ebenfalls als feste Gehälter fürderhin anerkennen möge.

Die Unzulänglichkeit des Kirchenfondt wird durch das beigefügte Kirchen Büdjet bewiesen.

Neuß wie oben

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