Auf die nähere Verfügung der Königlichen Hochlöblichen Regierung vom 10. August dieses courant hatten sich die beiden RothgärberAnton Hüsgen und Joseph Wieler sich ver. bindlich gemacht, statt der neulich für die von ihnen benutzten Plätze, gebotene Erbpacht von eilf francs nunmehr an Erwerbe.Geld einhundert zwanzig francs an Laudemial Gebühren bei Veräußerungen sechs francs, sodann jährlich noch neun francs an die
[Nächste Seite] Städtichen Casse jeder zu entrichten hat.Der Stadtrath war heute in der neben bemerkten Anzahl versammelt, um sein Gutachten über dies Anerbieten zu geben.
Der reine Ertrag der Plätze kann als Gartenland den Betrag von neun Francs nicht übersteigen, weshalb der Stadt= rath der Meinung ist, daß das Anerbieten wohl annehmbar, und den Bittstellern die Plätze dagegen in Erbpacht zu erteilen seyen und die Königliche Hochlöbliche Regierung bittet, dies hochgefällig genehmigen zu wollen.
Neuß wie vor
Folgen die Unterschriften.