Dem heute versammelten Stadtrath legte der Bürgermeister ein Schreiben vom Herrn Landrathe von Bolschwing , der diese Versammlung anordnete, vor, welches dahin abzweckte die Meinung des Stadtrathen zu vernehmen, ob, im Fall bei der morgen statt findenden Verpachtung der Neußer Gemeinde-Jagd ein fremder das letzte Gebot abgeben sollte, nicht ein in der hiesigen Gemeinde Begüteter den Vorzug haben, und für den angebotenen Preiß die Jagd erhalten sollte.
Der Stadtrath in Rücksicht daß die hiesig Begüterten von diesen Gütern Steuer und sonstige Lasten abzutragen hätten, glaubt es auch der Billigkeit angemessen zu seyn, daß solche auch die davon allenfalls gutstehende Vorteile zu geniessen haben. Es scheint ihm daher sehr zweckmäßig zu seyn, daß kein Fremder zum Gebot zugelassen werde. Sollte dieß aber nicht zu verhindern seyn so geht doch wenigstens einstimmig die Meinung dahin, daß ein hiesig eingesessener in das letzte Gebot eines Fremden eintreten dürfe.
Neuss wie oben
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