Dem Stadtrathe, welcher auf die Verfügung des Hochlöblichen Landrath von Bolschwing de dato den 25. October anno curantis. heute versammelt war trug der Bürgermeister Momm vor, daß die Hospitals-Commission die Absicht habe, einen ihr zugehörigen Busch von einem Flächen Inhalte von 32 Morgen, welcher bei seiner gegenwärtigen Benutzung als Schlagholz zu wenig eintrage, rotten urbar machen und
[Nächste Seite] dann parzellenweise verpachten zu lassen; und daß über die Nützlichkeit, oder Unnützlichkeit dieser projektirten Urbarmachung sein Gutachten verlangt werde.Nach reiflicher Ueberlegung war der Stadtrath der Meinung daß der gewöhnliche Ertrag dieses Busches von 12 ad 15 francs für den so großen Flächen Raum allerdings zu unbedeutend seye, und die Rottung wovon sich mit Gewißheit ein weit mehreres erwarten lasse, besonders bei dem Umstande zu einer besseren Holz Bepflanzung gar nicht geeignet ist, sehr zu wünschen wäre.
Der Stadtrath giebt daher seiner Seits die Zustimmung zu dieser Ausführung weil dadurch für das Hospital eine Vermehrung der Einkünfte erlangt wird, derselbe bittet daher eine Hochlöbliche Königliche Regierung die Rottung ebenfalls hochgefällig genehmigen zu wollen.