Der Bitte des Kattunweber Heinrich Loos aus Niederstoll in Großherzogthum Hessen willfahrend, erklärte der Stadtrath auf dessen Eingabe vom 22. des Monats mit Hinblick auf die hohe RegierungsVerfügung vom 30. December 1834 I S.I N° 5504, daß er seiner Seits gegen die erbetene Aufnahme desselben in den diesseitigen Staaten-Verbund und die bezweckte Niederlassung am hiesigen Orte nichts zu erinnern habe.
Actum ut supra