Band 45: Eintrag vom  07. März 1842 (Nr. 210 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nach Einsicht der Eingabe des Taxator Wickel am hiesigen Leihhause vom 20. December vorigen Jahres, bemerkte der Stadtrath, daß, nachdem die Besoldung desselben unterm 21. December 1839 bereits auf 150 Thalern erhöht worden, auf eine weitere feststehende Vermehrung des Gehaltes nicht eingegangen werden könne.

Inzwischen fand der Stadtrath es billig, daß dem p Wickel für die seit einiger Zeit angewachsene Geschäfte für das Jahr 1841 einen Remuneration von fünfzig Thalern bewilligt werde. Ob und in wiefern einen ähnliche Gratification auch für die künftigen Jahre eintreten solle, wird der Stadtrath bei der jedes maligen Rechnungslage nach dem Geschäfts-Umschlage ermessen und beschließen.

Actum ut supra

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