Auf geschehenen Vorschlag wurde die Frage zur Abstimmung gebracht, ob der auf Sonntag fallende Jahrmarkt am 1. Mai courant, und die überhaupt auf einen Sonntag fallenden Jahrmärkte auf den darauf folgenden Montag zu verlegen seien, worauf die Beschließung erfolgte, es bei dem üblichen Herkommen zu belassen, worauf die Markttage an denjenigen
[Nächste Seite] Tagen stets abgehalten werden, auf welche sie nach dem Kalender einfallen.Actum ut supra