Band 45: Eintrag vom  07. März 1842 (Nr. 209 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Unter billiger Berücksichtigung der außerordentlichen Bemühungen, welche dem Verwalter Rosellen im Jahre 1841 dadurch zugefallen, daß die hie- sige Leih-Anstalt wegen der einstweiligen Sus-

[Nächste Seite] pension der Geschäfte des Leihhauses in Düs- seldorf von dem letztere Orte aus sehr häufig benutzt wurde, und in Betrachtung, daß die diesseitige Einnahme des Leihhauses in verflossenen Jahre auf die Summe von 31822 Thalern 2 Silbergroschen 2 Pfennige gestiegen ist, nahm der Stadtrath kein Bedenken, dem gedachten Leihhaus-Verwalter in Rückblick auf seine Beschließung vom 6. Mai 1840, und das Rescript der Königlichen Regierung vom 17. nämlichen Monates I L.II N° 5834 für das Jahr 1841 eine aus dem Extraordinario der LeihhausCasse zu bestreitende Renumeration von Einhundert fünfzig Thalern hierdurch zu bewilligen.

Es wird jedoch wiederholt bemerkt, daß aus der gegenwärtigen Bewilligung keine Rech-te auf ähnliche Zugeständnisse für die Zukunft gefolgert werden können.

Actum ut supra