Band 47: Eintrag vom  04. September 1844 (Nr. 129 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

In Verfolg des vorläufigen Beschlusses vom 14. März dieses Jahres erklärte der Stadtrath, daß er bereit sei, alle Rechte der Stadt an dem auf der anliegenden Zeichnung des Kreisgeometers Rappenhoener vom 3. Mai dieses Jahres mit Lit. A bezeichneten Wege, so wie an dem Wasserlache B, zusammen einen Flächenraum von 120 Ruthen 40 Fuß Magdeburger Maaßes enthaltend, dem anschließenden Eigenthümer-Gutsbesitzer und Kaufmann

[Nächste Seite] Franz Josten hierselbst zu übetragen, wenn dieser seiner seits einen gleichen Flächenraum von 120 Ruthen 40 Fuß von seinem an städtischer Eigenthum anschließenden Wiesenstücke im Hammfelde (Section P N° 149) des Catasters) an die Stadt, und zwar an einer der letztere beliebigen Stelle abzutreten sich entschließen wolle.

Für diesen Fall giebt der Stadtrath auch seine Zustimmung dazu, daß die Weiherbesitzer Wilhelm Blumberger und Gabriel Kessel die Stege zu ihren Weihern an die mit rother Dinte auf dem Plane bezeichnete Stelle des Krurflüßchens verlegen.

Schließlich knüpfte der Stadtrath noch an die Abtretung des Weges die Bedingung, daß der q[genannten] Josten für sich und seine Rechtsnachfolger die Verpflichtung einzugehen habe, denselben in allen denjenigen Fällen, wenn die Stadt solchen zu eigenen Zwecken bei Veränderungen des Nord-Canales, Eisenbahn-Anlagen und des gleichen für die Folge gebrauchen möchte, wieder an die Stadt ohne Entschädigung zurückgeben müsse, wogegen alsdann selbstredend der der Stadt tauschweise abgetretene Theil des Wiesenstückes P. N° 149 ebenfalls wieder an ihn zurückfällt.

Actum ut supra