Die Verwendung des Überschusses des Klassensteuer-Deckungs Fonds zum Vortheile des rheinischen Blinden-Instituts wird abgelehnt.
In Folge Mittheilung des Herrn Regierungs Präsidenten vom 10. des Monats wurde heute im Stadtrathe die Frage angeregt, ob die diesseitigen Überschüsse des 2% Klassensteuer-Deckungs-Fonds zum Vortheile der rheinischen Blinden-Anstalt zu verwenden seien. Wie groß auch die Theilnahme
[Nächste Seite] ist, welche jenes Institut mit Recht allgemein einflößt, so glaubte der Stadtrath sich jedoch für die obige Frage nicht bejahend, sondern dafür aussprechen zu müssen, daß diese Überschüsse, wie bisher, zur Bestreitung vorhandener Gemeinde-Bedürfnisse verwendet werden, zumal schon die Privat - Wohltätigkeit hiesiger Stadt die im Verhältnisse ihrer Bevölkerung wesentliche Summe von 712 Thalern für die Blinden-Anstalt aufgebracht haben.Actum utsupra