Band 47: Eintrag vom  15. August 1844 (Nr. 128)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Erhöhung einer Mauer vor dem Oberthore durch H. J Neuhausen & Companie betre.

Nach vorher Stattgefundener Local-Besichtigung beschloß der Stadtrath auf die Eingabe der Fabrikan- ten H.J. Neuhausen & Cie vom 16. Juli und 2. August courant, daß denselben die Erhöhung der Mauer an dem nach den Mühlen am Oberthore führenden Canale angetragener Maßen unter der Bedingung gestattet werden könne, daß Bittsteller die alleinigen Kosten dieser Erhöhung tragen, ohne auf Eigenthum der Mauer in ihrem jetzigen und spätere Zustande irgend einen Anspruch machen zu können, und daß sie gleichzeitig die Verpflichtung übernehmen, die Mauer auf Verlangen der Stadt jeden Augenblick wieder abzubrechen. Ferner wurde an die Erlaubniß noch die Bedingung geknüpft, daß Bittsteller die Mauer in der Form einer Haus-Façade mit blinden Fenstern nach einem dem BügermeisterAmte vorzulegenden Plane aufführen, und derselben einen Bewurf mit Kalkoder Wasserfarb-Anstrich geben, so wie endlich auch, daß ein Schlüssel zu der Eingangsthüre auf dem Rathause niedergelegt werden müsse. Actum ut supra