Band 60: Eintrag vom  3. September 1888 (Nr. 373)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

1.) Die Herren Beigeordneten Heinrich Kistemann und Franz Werhahn, deren Wahl durch Allerhöchste Cabinets- Ordre vom 18. Juli cr. bestätigt worden, wurden nach Vorschrift des §. 33 der Städte-Ordnung in Eid und Pflicht genommen und demnach in ihr Amt eingeführt, worüber eine besondere Verhandlung aufgenommen wurde. Von der Verfügung des Königlichen Herrn Regierungs- Präsidenten vom 17. August über die Reihenfolge der Ve- tretung nahm die Stadt-Verordneten-Versammlung Kenntnis.