Ein Schreiben des hiesigen Wohllöblichen Schul-Commission vom 5. des Monats setzt die Nothwendigkeit aus niemander, wie es rathsam erscheine, daß anstatt der nachdem Tode des verstorbenen Lehrers Hamm fungirten Präparandin eine geprüfte Lehrerin mit einem Gehalte von 150 Thaler, und im SchulLocale befindliche freie Wohnung angestellt werden möge. Der Stadtrath erklärte sich damit einverstanden, und überläßt es der Wohllöblichen Schul-Commission, eine solche Lehrerin zu gewinnen.