Sitzung vom 10. August 1846.
Versammelt waren: Der Herr Bürgermeister Breuer, die Herren Beigeordneten Frings und Stadler, die Herren Jacob LeHanne, Phlipp Kaufmann, Dr. Conrad Rheindorf, Franz Melchers, Johann Baptist Ibels, Franz Josten, Heinrich Thywissen, Franz Gerard Rottels, Peter Degreeff, Laurenz Nauen, Carl Reistorff, J. Adam Baehren, Hub. Dürselen, Bath. Derath, J. Herbertz, Adolph Linden, H. Adam Hesemann, und Heinrich Rappenhoener als Protocollführer. Sodann Herr Heinrich Albert von Steffens und Herr Jacob Friedrich Hecking als neu ernannte Beigeordneten.
Der Herr Bürgermeister stellte zuerst die durch den hiesigen Herrn Landrath Loerick vorgeschlagenen und untorin 16. Juli des Jahres von der Königlichen Regierung zu Düsseldorf ernannten vier neuen Beigeordneten in den Personen des Herrn Michael Frings als ersten, Peter Wilhelm Stadler zum zweiten, Heinrich Albert von Steffens als Dritten, und Jacob Friedrich Hecking als vierten Beigeordneten der Versammlung vor, und verlas ein Schreiben des Herrn Landraths datirt vom 29. Juli courant, wonach der Herr Bürgermeister beauftragt wurde, die genannten Herren in ihr Amt einzuführen die Ersteren Herren Frings und Stadler, welche bisher bereits als Beigeornete fungirt, gaben dem Herrn Bürgermeister den Handschlag der Treue, da sie früher ihren Amts-Eid abgelegt hatten.
Hierauf schwur Herr von Steffens folgenden Eid:
"Ich, Heinrich Albert von Steffens schwöre zu Gott dem allmächtigen und allwissenden, daß nachdem ich zum dritten
"Beigeordneten des Bürgermeisters der Stadt "Neuss bestellt werde, Seiner Königlichen "Majestät von Preußen, meinem aller"gnädigsten Herrn, ich unterthänig, treu "und gehorsam sein, und alle mir vermöge "meines Amtes obliegende Pflichten nach meinem "besten Wissen und Gewissen genau erfüllen "will, so wahr mir Gott helfe und sein heili"ges Evangelium."
Sodann schwur Herr Hecking folgenden Eid: "Ich Jacob Friedrich Hecking schwöre zu "Gott dem allmächtigen und allwissenden, daß "nachdem ich zum vierten Beigeordneten des "Bürgermeisters der Stadt Neuss bestellt "worden, Seiner Königlichen Majestät von "Preußen, meinem allerhöchsten Herrn, "ich unterthänig, treu und gehorsam sein, "und alle mir vermöge eines Amtes "obliegende Pflichten nach einem besten "Wissen und Gewissen genau erfüllen will, "so wahr mir Gott helfe durch Jesum "Christum zur Seligkeit"
Worauf der Herr Bürgemeister die Einführung für beschlossen vollzogen erklärte.
Nachdem erbat sich ein Stadtrath im Auftrag mehrerer das Wort, und protestirte gegen die Ernennung und Einführung der beiden neu hinzugekommenen Beigeordneten Herrn von Steffens und Herrn Hecking, indem hierbei gegen den §. 103. der neuen GemeindeOrdnung verstoßen sei, und die Einleitung des desfallsigen Rekurses bei der höhern und höchsten Behörde vorzubehalten.
Hiernach erklärte Herr von Steffens in seinem Namen und im Namen des Herrn Hecking,
Auf den Vorschlag eines Stadtrathes wurde die nähere Erörterung dieser Sache bis zur nächsten Sitzung verlegt.