Der Rentmeister Holter legt eine Nachweise üner rückständigen Pacht und Schulgeld von 1844 und 1845 in der Gesamtrechnung von 25 Reichsthaler 24 Silbergroschen vor, und trägt darauf an, da eine gerichtliche Verfolgung wegen Mangel an Pfändungs-Objecten gänzlich fruchtlos erscheint, daß diese Summe niedergeschlagen würde, diesem Gesuche wurde für diesmal noch nachgegeben, denn Rentmeister Holter aber zur Bemerkung gegeben, daß für die Zukunft solchen Ausfallen durch frühzeitige Einziehung der Gelder von den Zahlungspflichtigen vorzubeugen sei.