Band 47: Eintrag vom  19. November 1846 (Nr. 381)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

In Folge der Stadtrathlichen Beschlußes vom 28. September courant reichte der Schiffbauer von der Helm & Consorten nochmals eine Eingabe ein, daß die Stadt ihnen zur Etablirung eines Schiffbauwerftes das in oben gedachten Beschluße zugesagte Städtische Grundstück auf 10 bis 12 Jahre unentgeldlich zusagen möchte. Hierauf beschloß der Stadtrath, daß bemerkte Grundstück dem p von der Helm auf die Dauer von zehn Jahren

[Nächste Seite] für den jährlichen Pacht von 7 Reichstaler 25 Silbergroschen zur Anlegung eines Schiffbauweftes zu überlaßen, jedoch mit dem Vorbehalte, daß wenn die Stadt inzwischen in den Fall kommen möchte diese Stelle zu andern Zwecke als Eisenbahnen oder Erfterbreitungen gebrauchen zu müßen, es der Stadt frei stehen soll auf eine halbjährige Kündigung gegen Anweisung eines andern zweckmäßigen Platzes von gleicher Größe, wieder einziehen zu dürfen. Für die alsdann nothwendigen neuen Erdplanierungen soll dann eine angemeßene Entschädigung vergütet werden. In Betreff des Gesuches üben die Concurrenz. Einschränkung kann der Stadtrath nicht eingehen.