Band 47: Eintrag vom  27. November 1846 (Nr. 389)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

In Folge Regierungsverfügung vom 19. des Monats I. Seite III. N°., 8098 und demnächstiger landräthlichen Verfügung vom 24. des Monats wurde vom Stadtrathe nach mehrfacher Erörterung darüber Beschluß gefaßt; daß die Stadt Neuss den Ausbau der Neuß - Bergheimer Straßeüber Eppinghoven und Lohhof zwischen Neuss und der Gemeinde Gohr nach dem Anschlage, und die künftige Unterhaltung dieser Strecke, gegen AnnahmeAmnahme der in der zu Hülchrath unterm 18. des Monats aufgenommen Verhandlung enthaltener Anerbietungen respective der ganzen Staats?räume und ganzen Bezug des ratirlichen Antheils an der Wegegeld-Erhebung übernehmen will.

Hierbei wird folgendes vorausgesetzt: 1., das Eine Königlich Hochlöbliche Regierung nöthigenfalls das Exprepriationsrecht erwirke; 2., daß Franz Kamper und Mathias Bersch über die gemachten Anerbietungen notarielle Noten aufnehmen lassen, und dafür der Stadt hinlängliche ≠hypothekarische Sicherheit stellen. Diese Anerbietungen bestehen für Kamper außer den unten angeführten 2900 Thaler darin, daß derselbe den Grund und Boden, so weit der Weg über sein Eigenthum führt, unentgeldlich

≠hypothekarische [Nächste Seite] hergiebt, und die Strecke zwischen der Weingartsbrücke einschließlich und der Gohrer Gränze, und die auf dieser Linie befindlichen Brücken gegen den ratirlichen Antheil um den Wegegeldern stets unterhalten muß, ferner auch 100 Schachtruthen Kies, voran die Hälfte auf die Strecke in der Gemeinde Holzheim diesseits der Wingartsbrücke, und die andere Hälfte jenseits der Erft in der Bürgermeisterei Hülchrath anzufahren, und endlich auch die Strecke zwischen der Weingartsbrücke und der Erft auf seine Kosten auszubauen hat. - Ob die Stadt auch die künftigen ≠ 3., der Unternehmer P. Lemmer hat sich zufolge Verhandlung vom 26. des Monats mit dem Wegebaumeister Weise verpflichtet, den Ausbau des Weges von der Neußer Gränze bis Gohr für die disponibel gestellten Geld-Mitteln in der Summe von 7435 Thaler, bestehend a., Staatsprämie 3135 Thaler b., Zuschuß von Kamper 2900 Thaler c., Zuschuß von Bersch 300 Thaler d., Zuschuß von der Stadt 1100 Thaler und der Aufschlagssumme von dem unter Neuss gelegenen Stücke mit 1265 Thaler Zusammen für 8700 Thaler auszuführen dadurch ist die Stadt jeder etwaigen Nachzahlung enthoben. 4. die Unterhaltung des Weges außerhalb der Neußer Gränze hört Seitens der Stadt auf, falls die Barriere einstens wegfallen möchten. 5., die Anstellung des Wegegeld-Empfängers

Unterhaltung der Strecke in der Gemeinde Holzheim diesseits der Weingartsbrücke übernehme, darüber war die Meinung getheilt. Es wurde darüber abgestimmt und waren neun gegen neun, also gleiche Stimmen. Hierauf hob der Bürgermeister die Wichtigkeit dieser Wege-Richtung nochmals hervor, und gab den Ausschlag dahin: daß nach der Stadt die Unterhaltung dieser Strecke obliegen sollen. Zusatz genehmigt Rappenhöner

[Nächste Seite] und Anweisung der Barrierstellen soll der Stadt zustehen. Die Kosten für Herstellung der Barrieren fallen p Kamper und der Stadt im Verhältnisse ihrer respective Wegelängen zu Last.

Da mit der Bau möglichst bald angefangen werde, bittet der Bürgermeister und Stadtrath ganz ergebenst, um schleunige Feststellung der Bau-Linie.