Der katholische Kirchenvorstand legt einen Kostenanschlag über eine Vervollständigung des auf der hiesigen Münsterkirche angebrachten Blitzableiters vor, veranlasst durch den neulichen Blitzschaden an einem der vier Eckthürmchen des Glockenthurmes. - Nach diesem Anschlage sollen die besagten Thürmchen ebenfalls mit Fangspitzen versehen und mit dem Blitzableiter in Verbindung gebracht werden, wodurch die Wiederkehr eines ähnlichen Schadens verhütet werden würde. Ferner schlägt der Blitzableiter-Fabrikant Berghausen vor, den Blitzableiter im Auffangen des Blitzes dadurch zu verbessern, daß an Stelle des alten Wetterhahnes ein neuer messingener vergoldeter Hahn aufgesetzt werde, wofür im Kostenanschlage 52 Thaler angesetzt worden sind. Die Stadtverordneten-Versammlung erkennt die Nothwendigkeit der ersten Vervollständigung des Blitzableiters an, genehmigt die Ausführung auf städtische Kosten, mit dem Ansatze von 77 Thalern 10 Silbergroschen. Dagegen wird die Anschaffung eines neuen Hahnes nicht für nothwendig erachtet und die Uebernahme der Kosten auf die Stadt abgelehnt.
a. u. s.