In Berücksichtigung der gegenwärtig bestehenden Theuerung stimmt der Stadtrath dem Antrage der Schul-Commission vom 8. courent dahin gehend, daß der Lehrerin Schulz an der Elementar Mädchenschule für jetzt eine Remuneration von 15 Thalern aus der Gemeinde-Casse bewilligt werde, vollkommen bei die anderweite höhere Normirung des Gehaltes derselben wäre bis dahin zu vertagen, daß die der Wittwe des verstorbenen Lehrers Hamm bewilligte Entschädigung aufhört.
Actum utsupra