Auf den Vorschlag der bezüglichen Commission erklärte Gemeinderath sich damit einverstanden, daß der Gemeindeplatz an der Windmühle nach den vorge- nommenen Abgrenzungen in zwei Parzellen und event. im Ganzen auf sechs Jahre unter Vor- behalt einjähriger Kündigung zur Verpachtung ausgestellt werde.
a u. s.