Band 50: Sitzung vom  6. Oktober 1853 (Nr. 4)

 

Geschehen Neuß den 6 October 1853.

Unter dem Vorsitze des Bürgermeisters M. Frings waren anwesend der Beigeordnete & Gemeindeverordnete Schuhmacher, die Gemeindeverordneten Kaiser, Dr. Hellersberg, M. H. Schmitz, Werhahn, H. Dünbier, Josten, Klötzer, Jac. Schmitz, G. Schellens, (:G. Schellens,:) H. J. Linden, H. A. Hesemann, Fr. Graeff. Entschuldigt: P. Degreff, Kreiner, Le Hanne.

Es wurde heute die Erwiederung der Königlichen Intendantur 7. Armee-Corps auf den derselben mitgetheilten gemeinderäthlichen Beschluß vom 4. Juli courant, wonach die Gemeinde die Erklärung abgegeben, daß sie der als Landwehrzeughaus verpachteten ehemaligen Franziskaner Kirche in der Folge selbst dringend bedürfe und daher eine Wiederverpachtung bei Ablauf der jetzigen Pacht nicht eingehen könne, nebst einer nähern Correspondenz des hiesigen LandwehrBataillons über diesen Gegenstand dem Gemeinderath zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Der Militair-Fiskus äußert hiernach, wie er den Vorschlag der Gemeinde, den Platz bei der städtschen Windmühle als Bauplatz für ein Landwehrzeughaus zu benutzen, nicht anzunehmen vermöge, vielmehr das Bürgermeister-Amt ersuche, die Bemühungen zur Beschaffung eines andern geeigneten Lokales an Stelle des jetzigen Landwehrzeughauses fortzusetzen, indem eventuell auf Verlegung des Landwehr-Bataillons-Stammes Bedacht genommen werden müsse.

Bei der über die Sache eröffneten Diskussion wurde zunächst wiederholt die Ansicht ausgesprochen, daß das Landwehrzeughaus sowohl für die noch zu beschaffenden nöthigen Räume für das Gymnasium als zur Einrichtung eines dringend nöthigen anderweiten Leihhauses, für die Stadt in der Folge wohl nicht entbehrt werden könne, unterdessen liege es im Interesse der Stadt, daß der Landwehrstamm nicht wegen Mangels eines Zeughauses von hier verlegt werde, und werde deshalb vorgeschlagen, ein anderweites Lokal Seitens der Stadt zu beschaffen, und bei dem Militair-Fiskus darauf hinzuwirken, daß von demselben von dem Kaufpreise oder dem Bau-

Weiterhin wurde vorgetragen, ob es nicht für das Interesse der Stadt vorzuziehen sei, wenn dieselbe ein neues Leihhaus durch bauliche Einrichtung der in dem Rathhausgäßchen gelegenen, in den neuern Theilen ohnehin bauaufälligen Polizeidiener-Wohnungen sich verschaffe, was möglicherweise mit einigen Tausend Thalern sich bewerkstelligen lasse, sodann das jetzige Leihhauslokal zu Wohnungen für städtischen Unterbeamte einrichten lasse, ferner die noch nöthigen Räume für das Gymnasium entweder durch Umbauung der einen oder anderen Lehrerwohnung oder durch einen Anbau an das Gymnasial-Gebäude disponibel mache, und endlich die ehemalige Franziskaner Kirche neuerdings, aber zu einem dem jetzigen Zustande des Gebäudes und den darin vorhandenen, der Gemeinde eigenthümlich gewordenen Einrichtungen entsprechenden höheren Pachtzins dem Militaria-Fiskus wieder in Pacht gebe, indem sich wohl schwerlich ein anderes geeignetes Lokal, jedenfalls nicht ohne große Kosten, als Landwehrzeughaus finden lasse, es für die Stadt aber von Wichtigkeit sei, daß der Landwehrstamm hier behalten werde.

Hiergegen wurde bemerkt, wie die Gemeinde bereits vor mehreren Jahren das Landwehrzeughaus zur Benutzung für Schule und andere Zwecke vom Militair-Fiskus zurückgewünscht, wie sie noch vor Kurzem und zwar unterm 4. Juli des Jahres sich dahin ausgesprochen haben, daß sie das Gebäude in der Folge selbst benutzen müsse, und dasselbe daher nicht ferner wiederverpachten könne. An diesem Beschlusse, der nach vorherigen genauen Untersuchungen und Berathungen gefaßt worden, müsse zunächst festgehalten werden, was man auch könne, weil die Stadt dem Militair-Fiskus gegenüber nur als Vermittlerin dastehe und es derselben weder Seitens der Militairbehörde noch des Staates überhaupt werde zugemuthet werden, ein Gebäude, das sie selbst dringend nöthig habe,

Dem entgegen wurde die Ansicht geäußert, daß durch den Landwehrstamm der Bürgerschaft manches Verdienst gebracht werde, daß viele Einwohner die Verlegung desselben sehr beklagen würden, und es nicht zu verkennen sei, daß indirect auch für die Stadt im Allgemeinen dadurch Nachtheile entstehen würden. Deshalb müsse die Gemeinde im wohlverstandenen Interesse der Bürgerschaft darauf bedacht sein, dahin zu wirken, daß es zu einer Verlegung des Stammes nicht komme.

Nachdem über den Gegenstand noch in der verschiedensten Richtung Meinungen ausgesprochen wurden, committierte Gemeinderath die betreffende Commission, welche auch früher die Sache in der Hand gehabt, sich die Ermittelung eines anderweiten, als Zeughaus geeigneten Gebäudes angelegen sein zu lassen und zur Zeit darüber zu referiren.


    actum ut supra[gez.] M. Frings[gez.] Peter Schumacher [gez.] Josten[gez.] Dr.Hellersberg[gez.] M. H. Schmitz[gez.] J. Kayser[gez.] W. Werhahn[gez.] C. Klötzer[gez.] H. Jacob Schmitz[gez.] Heinr. Dünbier[gez.] GSchellens[gez.] Graeff[gez.] H A Hesemann