In einer Eingabe
vom 28. Juli d. J. beantragt der
Hallen-
AufseherHermann Josten, daß seine im Jahre 1849 in
Berücksichtigung der damals statt gefundenen kleinen
Ermäßigung der Schlachthaus-Gebühren von 115 Thl
auf 84 Thl moderirte Besoldung, jetzt, nachdem die
Gebühren wieder erhöht, auch seine Funktionen
durch die neue Schlachthaus-Ordnung wesentlich
vermehrt worden, auf 130 Thl heraufgesetzt werden
möge. Aus den angeführten Gründen nahm Gemeinderath
Veranlassung, das Gehalt des p Josten
vom
1. September c. an wieder auf den früheren Betrag
von 115 Thlr. zu erhöhen.
a. u. s.