Band 49: Eintrag vom  9. September 1852 (Nr. 514)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Vorgetragen wird, daß durch Allerhöchste Cabinets-Ordre vom 5.. November 1851 genehmigt worden, daß die Gebühren für Benutzung des Erft-Canales nach dem Tarife vom 19. October 1836bis zum 1. Januar 1853 forterhoben werden.

Da noch nicht erwogen werden kann, welche Verände- rungen des Gebühren-Tarifs im Interesse der Ver- kehrs-Verhältnisse durch die noch im Ausbau begriffene Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn wünschenswerth erscheine, so spricht Gemeinderath die Bitte aus, daß der Erft-Gebühren-Tarif vom 19. October 1836 noch für ein ferneres Jahr genehmigt werden möge.

a. u. s.