In Betreff des Antrages des Pächters der 2ten Jagd- Abtheilung auf Entschädigung für erlittene Jagd- beeinträchtigung durch die Eisenbahnbauten wurde vom Gemeinderath nach Vernehmung des Commis- sionsberichtes beschlossen, durch zwei Experten, wovon einer durch den Herrn Jagdpächter, der andere durch die Stadt zu ernennen, untersuchen zu lassen, in wie weit die Jagd wirklich gelitten habe, und event. die zu gewährende Entschädigung fest- zustellen. Hierdurch werde die Stadt in die Möglichkeit versetzt, nach Umständen den zu
[Nächste Seite]entschädigenden Betrag bei der Eisenbahn-Gesellschaft zu reklamieren.