Band 40: Eintrag vom  9. Januar 1816 (Nr. 38)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Bäcker in Neuß wurde zum Frucht Messer ernannt.

Auf die gemachte Vorstellung, daß der bisherige Frucht MesserWerner Küllgen Alters wegen seinem Amte alleinig nicht mehr vorstehen könne, ist sein Eidam Gerard Leusch zu seiner Hülfe als Fruchtmesser ernannt und verordnet worden, daß dieser in jener Eigenschaft den Eid in die Hände des Friedensrichters ablegen solle.

So geschehen zu Neuß den 6. Februar 1816

Den nemlichen Tag ist Gerard Leusch beim Friedensgericht des Kantons Neuß in Eid, und Pflicht genommen, und demselben davon Abschrift ertheilt worden.

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