Band 49: Eintrag vom  2. September 1850 (Nr. 12)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Vorsitzender theilt dem Gemeinderathe mit, daß der Guts- besitzerFranz Kamperzu Eppinghoven auf Grund des Be- schlusses vom 12 August curant aufgefordert worden sei, mit Wieder- herstellung der zerstörten Erftbrücke im Neuß Bergheimer Communal Wege binnen dem Tag an zu beginnen, widrigen- falls die Gemeinde Neuss höherer Weisung zufolge hierzu über- gehen müsse, und ihn Requisiten für die Kosten dieser Wie- derherstellung so wie für alle Schäden in Anspruch nehmen werde. Der p Kamper habe hierauf keine Herstellungs Arbeiten unternommen, sondern der Gemeinde durch

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Gerichtsvollzieher Act vom 19. vorigen Monats insinuiren lassen, daß er sich gegen alle Folgen und Nachtheile, welche ihm durch die angedachte Wiederherstellung der fraglichen Brücke entste- hen könnten, ausdrücklich verwahre. Inmittelst habe die Verwaltung einen Kosten-Anschlag über die Wiederherstel- lung der Brücke anfertigen lassen, wornach dieselbe auf die von Hr. Wegebaumeister Weise angegebene frühere Weite von 13 Fuß angelegt, und von Holz gebaut werden soll, wie sie früher gewesen, welcher Anschlag einen Kosten- Betrag von 930 Thlr nachweise, und nebst den bezüglichen Bedingungen zur Gutheissung vorgelegt werde.

Da der Neubau der Brücken nach den Spezial-Bedin- gungen zum Contract mit dem p Kamper in Holz erfol- gen soll, auch die Weite der zerstörten Brücke nach zuver- lässigen Angaben von dem in der Sitzung anwesenden Gemeindeverordneten Wegebaumeister Weise dreizehn Fuß betragen hat, so genehmigt Gemeinderath den vorgelegten Kosten Anschlag. Ebenso werden die vorgelesenen Bedin- gungen gutgeheissen und ferner die Verwaltung autorisirt, die Ausführung der Arbeiten gleich in Verding zu geben.

Actum ut supra