Band 49: Eintrag vom  2. September 1850 (Nr. 11)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Dem Gemeinderathe wird vorgetragen, daß mit dem gestrigen Tage die höhere Autorisation zur Beibehaltung der polizeilichen Schwarz und Weißbrodtaxe abgelaufen sei. Die Nothwendigkeit zur fernern Beibehaltung dieser Taxen erkennend, spricht Gemeinderath in Bezugnahme auf den § 89 der allgemeinen Gewerbe-Ordnung die Bitte aus, daß verehrte höhere Behörde die bisherige Taxeinrichtung auch weiterhin genehmigen möge.

Um so zuversichtlicher wird auf die Ertheilung dieser Genehmigung vertraut, als die Schwarz- und Weißbrod-Taxen sich hier seit langen Jahren dadurch bewährt haben, daß dieselben das Verdienst der Bäcker auf angemessene Weise sichern, während sie den Bürger vor Nachtheilen schützen.

Actum ut suprat supra