Es wird vorgetragen, daß die zur Beschäftigung der verdienstlosen Einwohner angeordneten Arbeiten zur Erweiterung des Erft-Canales am Rheinthore und zur Verlängerung des Erft-Canal-Dammes, wofür vom Gemeinderathe einstweilen 1000 Thl disponibel gestellt worden, einschließlich einiger noch zurückstehenden Rechnungen bis jetzt eine Summe von ca 1110 Thl in Anspruch genommen haben. Da es für die untere Klasse jetzt bereits anderweite verdienstliche Beschäftigung gibt, so beschließt Gemeinderath die Arbeiten ehestens aufhören zu lassen, und bewilligt zu dem Ende, außer den obigen 1110 Thll noch 180 - 200 Thl (zu verwenden) vermittelst deren die Arbeiten angemessen regulirt werden können.
actum ut supra